AGB BtoB

AGB BtoB Pakfeifer GMBH – GENEVIEVE NATURAL COSMETICS  Stand 08.2021

 
Verkaufs und Lieferbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 1.1. Angebote, Lieferungen und Vertragsabschlüsse der Pakfeifer GmbH, Höhenweg 12, 6421 Rietz , FN 376235 m , Österreich, (die „Verkäuferin“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „AGB“).

 1.2. Diese regeln das zwischen den Vertragsteilen bestehende Vertragsverhältnis abschließend. Dies selbst dann, wenn im Falle der Verwendung von abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden (der „Kunde“), solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Selbst durch die Verkäuferin erbrachte Vertragserfüllungshandlungen bedeuten keinesfalls die Zustimmung zu allfälligen, von den AGB der Verkäuferin abweichenden oder ergänzenden Regelungen.

 
1.3. Abweichende und ergänzende Regelungen bedürfen der Schriftform und der gesonderten Zustimmung der Verkäuferin.

 
2. Zustandekommen des Kaufvertrages:

 
2.1. Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich und freibleibend. Aufträge des Kunden stellen Angebote dar. Vom Kunden erteilte Aufträge erlangen für die Verkäuferin erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Verkäuferin Rechtsverbindlichkeit.

 
2.2. Die Rechnungslegung bzw. der Status „in Bearbeitung“ im BtoB Onlineshop (welcher an die Registrierung-E-Mail Adresse gesendet wird) der Verkäuferin an den Kunden stellt gleichzeitig die Auftragsbestätigung dar, sofern eine solche nicht gesondert erstellt worden sei sollte.

 
2.3. Kostenschätzungen und Anbote werden von der Verkäuferin nach bestem Fachwissen erstellt, jedoch wird keine Gewähr für deren Richtigkeit übernommen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen von nicht mehr als 15% (des Auftragswertes) ergeben, verzichtet der Kund auf eine gesonderte Verständigung, sodass unter dieser Grenze nicht vermeidbare Kostenüberschreitungen auch ohne Verständigung in Rechnung gestellt werden können.
Grundlegend gelten die Preise des BtoB Online Systems.

 3. Vertragssprache:

 3.1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Aus diesem Grund erfolgt auch die gesamte Kommunikation der Geschäftsbeziehung in deutscher Sprache.

 
4. Vertragsgegenstand:

4.1. Die Verkäuferin ist Herstellerin/Vertrieb von Seifen1 und Kosmetik-Produkte ( die „Vertragsprodukte“).

 
4.2. Die Vertragsprodukte sind nach Maßgabe der von der Verkäuferin herausgegebenen Produktspezifizierungen einem ständigen Austrocknungsprozess unterworfen. Für allfällige Mengenberechnungen ist daher stets das Frischgewicht maßgebend.

5. Lieferung, Erfüllung, Gefahrtragung:

5.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin. Die Verkäuferin liefert nur gegen Vorauskasse² und wird, soweit im laufenden Produktionsprozess möglich, Waren binnen 14 Tagen nach Eingang des vollständigen Kaufpreises zu versenden. ² soweit nichts anderes (schriftlich) vereinbart wurde (6.4).


5.2. Die Verkäuferin organisiert, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, den Transport der Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht im Einzelfall anderes vereinbart wird (Zif. 6.2) ex works EXW, also durch Ausfolgung der Ware an den Frachtführer am Sitz der Verkäuferin.

5.3. Der Gefahrenübergang findet sohin mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder, wenn sich der Versand ohne Verschulden der Verkäuferin verzögert, bereits mit Meldung der Versandbereitschaft statt.

5.4. Aufgrund bloß verspäteter, aber dennoch erfolgter Lieferung steht dem Kunden weder ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag noch ein Recht auf Schadenersatz zu.

5.5. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist die Verkäuferin nach Wahl der Verkäuferin entweder berechtigt,


i.) gegen Verrechnung einer Stornogebühr in Höhe von 30% des Auftragswertes vom Vertrag zurückzutreten;


ii.) die Ware (des) auf Kosten des Kunden bei einem Fremdunternehmen einlagern oder die Ware auf Kosten des sich im Annahmeverzug befindlichen Kunden verwerten, oder


iii.) auf Vertragserfüllung durch den Kunden bestehen.

In allen Fällen trägt der Kunde die Kosten aus Verzögerungen, wie insbesonders aber nicht ausschließlich Kosten des Weitertransportes, der Einlagerung aber auch einer nach erfolgter Verwertung entstandenen Differenz zum Auftragswert usw. .

5.6. Der Kunde hat für die umgehende Annahme der Ware vor Ort (freie Zufahrt sowie umgehende Entladung des LKW) Sorge zu tragen. Die Kosten aus in diesem Zusammenhang entstehenden Verzögerungen (Stehzeiten des LKWs, Kosten des Weitertransportes, der Entladung und Einlagerung, des Verdienstentgang) usw. trägt der Kunde. Die Verkäuferin wird soweit möglich und zumutbar versuchen, die Lieferzeit zu avisieren. Sollte dies freilich aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein oder von der Verkäuferin oder dem beigezogenen Frachtführer gar ein unrichtiger Lieferzeitpunkt genannt werden, so haftet ungeachtet dessen die Verkäuferin für daraus gegebenenfalls dem Kunden entstandene Nachteile nicht.


5.7. Beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, verlängert sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum bzw. ist die Verkäuferin berechtigt ohne, dass dem Kunden daraus Ansprüche, welcher Art auch immer zustehen, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zum Vertragsrücktritt nur berechtigt, wenn ihm die mit der Lieferverzögerung einhergehende verspätete Abnahme der Ware trotz angemessener Nachfristsetzung, aus wichtigen, vom Kunden nachzuweisenden Umständen nicht mehr zumutbar ist.


5.8. Der Kunde verpflichtet sich unmittelbar beim Empfang der Ware, neben anderen gebotenen Überprüfungen (siehe Zif 10.1) eine unverzügliche Prüfung auf etwaige Transportbeschädigungen zu veranlassen und einen im Zuge dessen feststellbaren Transportschaden bei sonstigem Verlust aller daraus resultierender Ansprüche der Verkäuferin unverzüglich, also spätestens am Tag nach der Übernahme der Ware detailliert unter genauer Beschreibung des Schadensbildes samt Lichtbilddokumentation samt Bestätigung des Zustellers anzuzeigen. Für den Fall, dass ein berechtigter und von der Verkäuferin anerkannter Schaden vorliegt, sind berechtigte Schadenersatzansprüche auf Ansprüche auf Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden bzw. Ansprüche auf Naturalrestitution beschränkt.


5.9. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, chargen- und produktionsbedingt Mehr- bzw. Mindermengen zu liefern und zwar im Höchstausmaß von +/- 15% des jeweiligen Bestellwertes. Der Kunde ist in diesem Umfang zur Abnahme des Warenbestandes verpflichtet. .


5.10. Die Verkäuferin ist jederzeit zur Erbringung von Teilleistungen bzw. Teillieferungen berechtigt.


6. Preis, Zahlungsbedingungen


6.1. Die von der Verkäuferin vorgegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (Ust.), Versandspesen, Versicherungsaufwand, Zöllen etc. und werden soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt in Euro berechnet.


6.2. Bei schriftlicher Vereinbarung der Lieferung „Frei Haus“ verstehen sich die Preise der Verkäuferin inklusive Transportkosten, jedoch exklusive Mehrwertsteuer (Ust.), Versicherungsaufwand, Zölle etc.


6.3. Alle genannten Preise der Verkäuferin entsprechen den aktuellen Kalkulationsbedingungen der Verkäuferin. Die Verkäuferin ist daher berechtigt die Preise entsprechend anzupassen, wenn sich die Lohnkosten (beispielsweise aufgrund von kollektivvertraglichen Abschlüsse oder aufgrund von innerbetrieblichen Abschlüssen) oder andere zur Produktion notwendigen Kosten (wie beispielsweise Rohstoffe, Energie, Finanzierung, etc.) verändern. Die Verkäuferin wird den Kunden zeitgerecht von allfälligen Preiserhöhungen in Kenntnis setzen.


6.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung ausschließlich auf eines der in der jeweiligen Rechnung angegeben Konten zu begleichen. Die Bankspesen werden von jedem Vertragspartner selbst getragen.


6.5. Eine Zahlung mit Rechnung wird erst nach drei Vorkassezahlungen akzeptiert..

6.6. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen und Mahnspesen lt. Österreichischem Zahlungsverzugsgesetz verrechnet (Stand 05/2015 € 40,00 Mahnspesen + Verzugszinsen 9,2% über dem Basiszinssatz der ÖNB). Der Anspruch auf Ersatz höherer Zinsen wird dadurch nicht berührt. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, der Verkäuferin entstehende Inkassospesen zu ersetzen, insbesondere die Kosten eines eingeschalteten Inkassoinstitutes. Eine Aufrechnung durch den Kunden gegen Ansprüche der Verkäuferin mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Gegenforderungen wären von der Verkäuferin anerkannt oder stützen sich auf ein rechtskräftiges Urteil eines inländischen Gerichtes.


6.7. Für unseren BtoB online shop (reseller.genevieve.at) gelten ausschließlich die dort verfügbaren Zahlungsarten.

7. Eigentumsvorbehalt/Veräußerungsverbot:

7.1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Für den Fall, dass der Kunde die gelieferte Ware weiterverarbeitet, entsteht Alleineigentum der Verkäuferin an dem ihre Ware beinhaltenden Produkt.


7.2. Eine Weiterveräußerung der gelieferten Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Verkäuferin unzulässig. Im Falle des gestatteten Weiterverkaufs der unverarbeiteten oder verarbeiteten Ware hat der Kunde den bestehenden Eigentumsvorbehalt des Verkäufers Dritten anzuzeigen und weiterzugeben. Der Kunde hat der Verkäuferin Name und Anschrift des Zweitkäufers bekanntzugeben.

7.3. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware durch den Kunden tritt dieser bis zur vollständigen Bezahlung der Ware sämtliche Forderungen und Barzahlungen schon jetzt an die Verkäuferin ab. Erlöse müssen vom Kunden separat und von seinem sonstigen Vermögen und treuhändig für die Verkäuferin gehalten werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese erfolgte Abtretung in seinen Büchern durch Anbringung eines den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden, zum Nachweis eines gesetzten Publizitätsaktes geeigneten Buchvermerks, ersichtlich zu machen.

7.4. Der Kunde hat der Verkäuferin jede Gefahr oder Bedrohung ihrer Interessen an der Ware durch Dritte, insbesondere Pfändung und Exekution, unverzüglich zu melden.

8. Markenrechte:

8.1. Unzulässig ist die jedwede Verwendung und/oder Weitergabe von Nutzungsrechten an Markenrechten, Bildrechten und Urheberechten der Verkäuferin ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Verkäuferin.


9. Leihbehältnisse:

9.1. Die von der Verkäuferin beigestellten Leihemballagen verbleiben stets im Eigentum der Verkäuferin und sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages.

9.2. Diese werden nur für die Dauer der Entleerung – längstens aber für einen Zeitraum von 90 Tagen – zur Verfügung gestellt.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet die Leihemballagen spätestens nach Ablauf der vereinbarten Leihfristen oder auch nur auf jedwede

Aufforderung der Verkäuferin an die Adresse der Verkäuferin zurückzustellen.

9.4. Leihgefäße und Leihbehältnisse, die durch die vom Kunden oder deren Vertragspartner erfolgten Verwendung unbrauchbar geworden sind, werden nicht oder mit Vorbehalt zurückgenommen. Der entsprechende Behebungsaufwand bzw. der Aufwand zur Neuanschaffung wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rechnung umfasst in einem solchen Fall (sofern möglich) die Reinigung des Leihgefäß bzw. Leihbehältnis bzw. die Anschaffung eines gleichwertigen Gefäß bzw. Behältnis. Abzüge „neu für alt“ sind nicht vorzunehmen.


10. Gewährleistung und Schadenersatz:

10.1. Gelieferte Waren sind vom Kunden unmittelbar nach Anlieferung eingehend zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch am Tag nach der Übernahme der Ware detailliert unter genauer Beschreibung von Art und Umfang des Mangels samt einer angemessenen Lichtbilddokumentation schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine dementsprechende, fristgerechte Mängelrüge, sind Gewährleistungs- aber auch Schadenersatzansprüche aus dem Titel Erfüllungsinteresse ausgeschlossen. Die Ware gilt als genehmigt. Der Kunde ist in keinem Fall nicht berechtigt, Mängel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern hat der Verkäuferin zuvor eine angemessene Gelegenheit zur Verbesserung oder zum Austausch zu geben. Insoweit sind für den Fall, daß ein rechtzeitig gerügter und inhaltlich berechtigter Mangel vorliegt, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche auf Ansprüche auf Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden bzw Ansprüche auf Naturalrestitution beschränkt


10.2. Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der Verkäuferin sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schadenseintritt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Verkäuferin zurückzuführen ist. Vor einer etwaigen geplanten Rücksendung der Ware an die Verkäuferin oder Vernichtung ist vorher deren schriftliche Zustimmung einzuholen. Selbst gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

10.3. Die Gewährleistungsfrist für die Waren der Verkäuferin beträgt 6 Monate ab Eingang der Ware. Der Anspruch auf Gewährleistung ist verfristet, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Die außergerichtliche Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches und selbst eine aufgrund dessen von der Verkäuferin erfolgte Verbesserung oder ein erfolgter Nachtrag des Fehlenden führt weder zur Unterbrechung der Gewährleistungsfrist noch zum erneuten Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist.


10.4. Der Kunde verpflichtet sich, bei sonstigem Verlust aller Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche, die Verkäuferin von der Einleitung Rechtsstreitigkeiten, in die der Kunde aufgrund von der Verkäuferin gelieferter Vertragsprodukte verwickelt wird, unverzüglich zu verständigen und, falls gesetzlich zulässig, ohne unnötigen Aufschub eine Streitverkündung zu erwirken. Die Verkäuferin behält sich im Einzelfall vor, in solche Rechtsstreitigkeiten auf seiten des Kunden als Nebenintervenient beizutreten. In allen Fällen werden Rechtstreitigkeiten ausnahmslos auf Kosten und Risiko des Kunden geführt und verständigen sich die Vertragsteile dahingehend, dass aus solchen Rechtstreitigkeiten dem Kunden entstehende Aufwendungen für Prozesskosten im Verhältnis zwischen den Vertragsteilen in keinem Fall ein ersatzfähiger Schaden darstellt.


10.5. Alle Beratungsdienstleistungen, die die Verkäuferin im Zusammenhang mit dem Verkauf der Vertragsprodukte* dem Kunden gegenüber ohne gesonderte Verrechnung erbringt, werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht , sind jedoch stets unverbindlich. Eine daraus gegebenenfalls resultierende Haftung wird allseits ausgeschlossen. * Die Kunden sind für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf jeden Fall selbst verantwortlich, die Beratungsleistung der Verkäuferin ist stets unverbindlich und eine Haftung allseits ausgeschlossen.

 

11. Besondere Bestimmungen für Verarbeitung und Veredelung:

11.1. Sollen vom Kunden beigestellte Rohstoffe oder Halbfabrikate auf Grund eines Auftrages eines Kunden durch die Verkäuferin verarbeitet oder veredelt werden, so erfolgt bereits die Anlieferung der Rohstoffe oder Halbfabrikate auf Kosten und Gefahr des Kunden als Auftraggeber. Dasselbe gilt für die Rücklieferung. Bezüglich der Anlieferung gilt das Folgende;


i.) Die Paletten bzw. sonstigen „Transportutensilien“ müssen transportgesichert sein;

ii.) Bei Rohstoffen ist auf jedem Gebinde die Bezeichnung des Rohstoffes, das Brutto- und Nettogewicht, der Lieferant, der Hersteller, das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Sicherheits- und Gefahrenhinweise laut den gesetzlichen Bestimmungen anzugeben; für den Fall, dass die Rohstoffe in flüssiger Form (Tankfahrzeug) geliefert werden, hat der zu übergebende Lieferschein diese Angaben zu enthalten;

iii.) Ein Lieferschein ist erforderlich; Dieser hat neben den soeben genannten Informationen zusätzlich noch die Menge (Paletten, Stückzahl, etc.) der gelieferten Rohstoffe oder Halbfabrikate zu enthalten.

iv.) bei Rohstoffen ist vor der erstmaligen Anlieferung ein Sicherheitsdatenblatt, Datenblatt, IFRA (jeweils gültige Fassung) + Allergenedatenblatt, sowie zu jeder Anlieferung ein Analysezertifikat zu übermitteln. Ohne dieses ist eine Produktannahme nicht möglich.


11.2. Der Kunde als Auftraggeber hat der Verkäuferin die durch eine unsachgemäße Anlieferung entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Bei wiederholter Nichtbeachtung kann die Verkäuferin die Annahme der Ware verweigern.


11.3. Für Schäden oder Wertverluste für die vom Auftraggeber bei der Verkäuferin eingelagerten Produkte/Materialien wird kein Ersatz oder Wertminderungsausgleich gewährt.


11.4. Der Auftragsgeber als auch der Kunde sind verpflichtet, die Verkäuferin schad- und klaglos zu halten, wenn die von deren Seite zur Verfügung gestellten Entwürfe, Muster oder sonstigen Vorlagen gegen einen Patent- oder Musterschutz oder überhaupt gegen Rechte Dritter verstoßen.


11.5. Im Falle einer Beschädigung und/oder Vernichtung beigestellter Ware im laufenden Produktionsprozess ist eine allfällige Schadenersatzverpflichtung der Verkäuferin unbeschadet des wahren Wertes der beigestellten Ware jedenfalls mit der Höhe des anteiligen, von der Verkäuferin dem Kunden verrechneten Entgeltes für die vereinbarte Dienstleistung gedeckelt. Zif. 10.2 gilt sinngemäß .


11.6. Der Auftragsgeber als auch der Kunde sind verpflichtet und dafür verantwortlich, die die mit dem in Auftrag gegebenen Vertragsprodukt in Zusammenhang stehenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.


12. Produkthaftpflicht:


12.1. Der Kunde ist für alle von Dritten gegenüber dem Verkäufer geltend gemachte Ansprüchen auf Ersatz von Personen- oder Sachschäden alleine verantwortlich, sofern solche Schäden auf ein vom Kunden oder von einem, vom Kunden beigezogenen externen Lieferanten geliefertes, fehlerhaftes Produkt/Material zurückzuführen sind.

12.2. Diese Verantwortlichkeit bedingt, dass der Kunde die Verkäuferin von allen hieraus resultierenden Haftungen freizustellen hat. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang dem Kunden gegebenenfalls (noch) Regressansprüche gegenüber dem Lieferanten zustehen. Sollte aufgrund eines fehlerhaften Produktes eines Lieferanten die Verkäuferin zu einer Rückrufaktion verpflichtet werden, so trägt der Kunde sämtliche hieraus entstehenden Kosten.


12.3. Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Verkäuferin nicht befugt, Know-how, Pläne, Skizzen, Mixturen, technische Unterlagen, Betriebsgeheimnisse der Verkäuferin etc. welche ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich sind oder zugänglich gemacht werden zu verwenden, zu vervielfältigen an Dritte weiterzugeben oder gar zu veröffentlichen. Sämtliche diesbezügliche Informationen bleiben geistiges Eigentum der Verkäuferin.


12.4. Der Kunde hat die diesbezügliche Verpflichtung zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der Verkäuferin an Mitarbeiter und/oder Geschäftspartner, denen diese Geschäftsgeheimnisse nach Maßgabe des Zif 12.3 nach schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin zugänglich zu machen waren, zu überbinden.

12.5. Für den Fall des Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung sowohl durch die Käuferin, durch ihre Mitarbeiter aber auch durch Dritte, an die die Verpflichtung zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse zu überbinden waren hat die Käuferin der Verkäuferin nach Wahl der Verkäuferin

i.) entweder den der Verkäuferin entstandenen Schaden zu ersetzen oder aber

ii.) für jeden einzelnen Verstoß, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in Höhe von EUR 20.000,00 (zwanzigtausend) zu bezahlen.


12.6. Darüber hinaus gehende, auf gesetzlichen Bestimmungen beruhende Ansprüche der Verkäuferin, insbesonders solche auf Unterlassung des vertragswidrigen Verhaltens bleiben unberührt. .


13. Datenschutz:


13.1. Die Verkäuferin speichert und verarbeitet Daten, die ihr Kunden im Rahmen ihrer Bestellung genannt haben, in ihrer firmeneigenen Datenbank.

13.2. Mit der Bestellung stimmt der Kunde der Verwendung und Verwertung sämtlicher personenbezogener Daten zu, sowie den detailierten ausgewiesenen Bedingunegn unter Nutzung des BtoB Online Shops reseller.genevieve.at.


14. Gerichtsstand und Rechtswahl:


14.1. Zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, einschließlich der Frage seines rechtsgültigen Zustandekommens wird die ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich jeweils zur Entscheidung berufenen Gerichtes in Innsbruck vereinbart.

14.2. Alle von der Verkäuferin abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der nationalen Verweisungsnormen und des Kaufrechtes der Vereinten Nationen (insb. UNCITRAL/CISG).


14.3. Als Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus einem Vertrag zwischen Verkäuferin und Kunden wird der Sitz der Verkäuferin, somit Innsbruck, vereinbart.


14.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.



Pakfeifer GmbH – Genevieve Natural Cosmetics (R)
6020 Innsbruck
AUSTRIA

 

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